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Irisdiagnose

Hinweisdiagnose durch Beobachtung von Veränderungen im Augenvordergrund (wie z.B. Aufhellungen, Abdunkelungen, Farbflecke (Pigmente) und in der Iris (Regenbogenhaut) Sichtbar werden für den geschulten Augendiagnostiker Widerspiegelungen des Körpers mit seinen Organen und Hinweise auf anlagebedingten Schwächen und die Konstitution eines Menschen. Die Irisdiagnose ist keine Augenheilkunde und steht nicht für sich allein als Diagnostikum, sondern immer im Zusammenhang mit einer Anamnese und körperlichen Untersuchungen.