Kosten
Basis der Kostenabrechnung ist ein - in den meisten Fällen mündlich - abgeschlossener Behandlungsvertrag (§§ 611 ff BGB,) zwischen Heilpraktikerin und Patient. Das Honorar ist je nach Vereinbarung in voller Höhe bar in der Praxis zu begleichen oder nach Rechnungslegung zu überweisen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihre Versicherung die Rechnung nur zum Teil oder gar nicht erstattet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht eingehaltene Termine oder
Terminabsagen, die kürzer als 24 Stunden vorher erfolgen, in der Regel in Rechnung gestellt werden.
Die Kostenabrechnung erfolgt nach Absprache über
- Privatkassen
- Zusatzversicherungen
- Tausch und Energieausgleich
- die regionale Währung Steintaler
- Private Zahlung in bar oder per Rechnung
Die Behandlungskosten beim Heilpraktiker werden durch private Krankenversicherungen und auch durch private Zusatzversicherungen erstattet.
Beamte haben Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Beihilfe.
Sie erhalten nach Behandlungsende eine entsprechende Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Behandlungskosten für Heilpraktiker, einige bieten jedoch eine Kooperation mit einer Zusatzversicherung an.
Die Leistungen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften sind sehr unterschiedlich.
Die Kostenübernahme Ihrer Versicherungsgesellschaft sollten Sie abklären.
Bitte informieren sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse.
Welche Versicherung für Sie in Frage kommt können Sie bei einem guten Versicherungsbüro erfragen.
Zum Beispiel: www.fairsicher.de